Startseite
Versicherung
Finanzierung
Förderung
Impressum

Eine sichere Geldanlage durch staatlichen Garantie

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ( kurz EEG)  

Solarstrom ist eine der sichersten Geldanlageformen überhaupt. Denn der Staat garantiert den für Solarstrom festgelegten Preis.

So steht es im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom regelt. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Um dies zu erreichen, sind zum Beispiel für die Produzenten von Solarstrom sehr lukrative Voraussetzungen geschaffen worden.

Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbare Energien abzunehmen und nach         § 6 bis 12 zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Ort der Montage, der Größe der Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahme.

Damit sind für Betreiber von Solarstrom-Anlagen Investitionssicherheit gegeben und Rentabilität gesetzlich garantiert.

Montageart                    Anlagengröße               2009 ct/kWh                2010 ct/kWh*

an oder auf                     < 30 kWp                               43,01                              39,57                 

Gebäuden                      > 30 - 100 kWp                     40,91                              37,64

                                         > 100kWp                              39,58                               35,62

auf Freiflächen                                                              31,94                               28,75

* Stand Okt. 2008

Beispielrechnung:

Für eine Anlage, die auf dem Dach eines Gebäudes installiert ist, eine Größe von 28 kWp besitzt und im Jahr 2009 in Betrieb genommen wird, erhält der Betreiber eine garantierte Einspeisevergütung in Höhe von 43,01 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Und das für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.