Eine sichere Geldanlage durch staatlichen Garantie
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ( kurz EEG)
Solarstrom ist eine der sichersten Geldanlageformen überhaupt. Denn der Staat garantiert den für Solarstrom festgelegten Preis.
So steht es im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom regelt. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Um dies zu erreichen, sind zum Beispiel für die Produzenten von Solarstrom sehr lukrative Voraussetzungen geschaffen worden.
Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbare Energien abzunehmen und nach § 6 bis 12 zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Ort der Montage, der Größe der Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahme.
Damit sind für Betreiber von Solarstrom-Anlagen Investitionssicherheit gegeben und Rentabilität gesetzlich garantiert.
Montageart Anlagengröße 2009 ct/kWh 2010 ct/kWh*
an oder auf < 30 kWp 43,01 39,57
Gebäuden > 30 - 100 kWp 40,91 37,64
> 100kWp 39,58 35,62
auf Freiflächen 31,94 28,75
* Stand Okt. 2008
Beispielrechnung:
Für eine Anlage, die auf dem Dach eines Gebäudes installiert ist, eine Größe von 28 kWp besitzt und im Jahr 2009 in Betrieb genommen wird, erhält der Betreiber eine garantierte Einspeisevergütung in Höhe von 43,01 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Und das für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.